Insgesamt 13 der 62 Rehakliniken hat das Gesundheitsministerium derzeit für die Entlastung der Allgemeinkrankenhäuser vorgesehen. Darunter Rehaeinrichtungen in Damp, St. Peter-Ording, Bad Bramstedt sowie auf den Inseln Sylt und Föhr. Sie werden voraussichtlich jedoch keine Patienten versorgen, die an Covid-19 erkrankt sind, da sie nicht entsprechend ausgestattet sind.
Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hatte die Landesregierung bereits am Mittwoch (18.3.) einschneidende Maßnahmen für Kur- und Rehaeinrichtungen verfügt. Danach dürfen in Schleswig-Holstein zunächst bis zum 19. April 2020 keine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, keine Mutter-/Vater-Kind-Kuren und Maßnahmen im Rahmen allgemeiner Heilverfahren mehr erbracht werden.
Über einen Ausgleich der wirtschaftlichen Einbußen für diese Einrichtungen haben weder Bund noch Land bislang entschieden.