Private Kliniken endlich angemessen in Planungsrunde einbinden

Den privaten Kliniken im Land muss endlich eine angemessene Vertretung bei Fragen der Krankenhausplanung und Investitionsförderung eingeräumt werden. Dies ist eine Kernforderung des VPKSH in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung für ein Landeskrankenhausgesetz (LKHG).

Der aktuelle Status des Verbandes als "mittelbar Beteiligter" ohne Stimmrecht in der Planungsrunde des Landes wird der Bedeutung der Privatkliniken für die Versorgung im Land nicht gerecht.

Ohne die privaten Klinikträger im Lande wäre eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet. Lokale Privatkliniken wie auch überregional tätige Klinikkonzerne haben sich in den letzten drei Jahrzehnten zu einem stabilen Eckpfeiler einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlichen, flächendeckenden Versorgung entwickelt. 

Knapp die Hälfte aller Kliniken im Land werden privat geführt. Heute wird jeder dritte Patient in Schleswig-Holstein in einer Privatklinik versorgt. Sie repräsentieren das gesamte Versorgungsspektrum angefangen bei der Regelversorgung bis hin zur Schwerpunktversorgung und spezialisierten Leistungen in Fachkliniken. Und auch die enge Verzahnung mit dem ambulanten Sektor durch Belegkliniken sowie die an einen stationären Aufenthalt anschließende Nachversorgung in Reha-Kliniken findet sich insbesondere bei Kliniken in privater Trägerschaft.

Es ist daher weder zeitgemäß noch sachgerecht, die privaten Klinikträger lediglich mit beratender Stimme im Planungausschuss zu beteiligen. Als wesentliche von der Krankenhaus- und Investitionsplanung unmittelbar betroffene Institutionen ist ihnen Sitz und Stimme im dem neu geplanten Landeskrankenhausausschuss zu geben.

Diese Forderung wird auch von öffentlich-rechtlichen und freigemeinnützigen Krankenhausträgern in der Stellungnahme der Landeskrankenhausgesellschaft erhoben. Darin enthaltene weitergehende Anmerkungen und Vorschläge der Krankenhausseite zum geplanten Landeskrankenhausgesetz hat der VPKSH mitberaten und mitbeschlossen. Sie werden von ihm voll und ganz mitgetragen.

Der Gesetzentwurf für ein Landeskrankenhausgesetz Schleswig-Holstein sowie die Stellugnahme des VPKSH und der KGSH sind als Download verfügbar.