"Fehlende Intensivbetten" - Kein Anlass für Spekulationen

Zu den Vorwürfen, Kliniken hätten ungerechtfertigt Gelder für Intensivbetten erhalten, hat sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geäußert. Wir schließen uns dieser Meinung an und warnen vor Misstrauensvermutungen zum jetzigen Zeitpunkt. Derzeit gibt es keinen Anlass, die Fördermittel für den Aufbau von Intensivkapazitäten mit Beatmungsgeräten als nicht nachvollziehbar darzustellen.

Spekulation um Intensivbetten

Die vom Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar 2020 genannte Zahl von bundesweit rund 28.000 Intensivbetten sei völlig ungeeignet, um sie mit der aktuell im DIVI Register ermittelten Anzahl von 32.500 Beatmungsbetten zu vergleichen, sagt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. "Nicht jedes Intensivbett ist und war ein COVID-19 geeignetes Beatmungsbett." Darauf hätte die DKG schon frühzeitig im März 2020 hingewiesen. Nach DKG-Berechnungen hätte die Zahl der Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit damals bei rund 20.000 als Teilmenge aller 28.000 Intensivbetten gelegen.

Betrachte man nun die aktuell genau erfasste Zahl von Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit, liegt diese Stand 17. Juli 2020 um rund 12.500 höher. Anhand dieser Zahlen werde deutlich, dass der Vorwurf, die ausgezahlten Fördermittel seien nicht zweckentsprechend verwendet worden, durch nichts zu belegen sei. Eine amtliche Statistik, die zwischen allgemeinen Intensivbetten und Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit unterscheidet, habe es faktisch erst ab dem 15. April gegeben.

Die Pflicht zur Meldung der einsatzfähigen Intensivbetten an das Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) gelte dagegen erst seit dem 16. April. Hier lägen somit Erfassungsdisparitäten vor. Die Rückmeldungen aus den Ländern hätten gezeigt, dass es zum Meldezeitpunkt Differenzen zwischen bei der DIVI und bei den Ländern gemeldeten Intensivbetten gab.

Zudem müsse zwischen den mit der Förderung verfolgten Kapazitätsvorhaltungen und der aktiv mit Personalausstattung gebrauchten Intensivplätzen unterschieden werden. Daher, dass über die Freihaltestrategie zu jedem Zeitpunkt ausreichend Intensivbetten verfügbar gewesen seien, habe ermöglicht, neu geschaffene Kapazitäten nicht zu aktivieren. Gleichwohl hätten die Krankenhäuser den Auftrag zum Kapazitätsaufbau erfüllt, wozu die Ausstattung der Intensivbetten mit Beatmungsgeräten gehöre.

Baum: "Verzerrungen in den statistischen Erhebungen des Ausgangsbestands, insbesondere hinsichtlich der technischen Ausstattung, sind somit eine wesentliche Erklärung. Auch sind viele Beatmungsgeräte zwar bestellt und bezahlt, aber noch nicht geliefert, so dass sie im DIVI-Register noch nicht gemeldet werden konnten."

Um die Auszahlungen zu klären, hat das BMG die Länder bis zum 10. Juli zur Stellungnahme aufgefordert. "Bevor diese Ergebnisse nicht vorliegen, gibt es keinen Anlass zu Spekulationen", so Baum.

Quelle: dkgev.de