Von den Gesamtaufwendungen für Rehabilitation entfielen rd. 1,15 Mrd. € auf Übergangsgelder, die zum Beispiel dann anfallen, wenn kein Anspruch mehr auf Krankengeld oder auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.
Eine stationäre Rehabilitation bei körperlichen Erkrankungen kostete dem Bericht zufolge 2018 im Schnitt 3.112 €, eine ambulante Rehabilitation 1.828 €. Bei psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen lagen die mittleren Kosten mit 7.193 € pro stationärer Rehabilitation deutlich höher, was sich durch ihre längere Dauer, vor allem bei Suchterkrankungen, erklärt.
Insgesamt macht sich die Rehabilitation für die Rentenversicherung bereits in kurzfristiger Perspektive bezahlt, wenn sie die Erwerbsminderung um rund vier Monate hinausschiebt, stellt der Bericht klar. Denn den Ausgaben für Rehabilitation stehen Beiträge und vermiedene Erwerbsminderungsrenten gegenüber.
Im Durchschnitt betrugen die Aufwendungen pro Rehabilitation im Jahr 2018 rd. 4.833 €. Pro Monat der Erwerbstätigkeit erhält die Rentenversicherung im Mittel Beiträge von 587 € und spart gleichzeitig die Erwerbsminderungsrente mit durchschnittlich 735 €; zusammen ergibt sich also ein Nutzen von 1.322 € pro Monat.
Trotz ihrer großen Bedeutung entprachen dem Bericht zufolge die Ausgaben für Rehabilitation im Jahr 2018 nur 2,1 % der Gesamtausgaben der Rentenversicherung.
Quelle: deutsche-rentenversicherung.de