Bundesregierung hält an Fallpauschalen für Kinder- und Jugendmedizin fest

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Kinder- und Jugendmedizin komplett von dem Fallgruppen-Vergütungssystem der Erwachsenenmedizin zu entkoppeln. Offen zeigt sich die Regierung allerdings für eine „Stärkung pauschaler Vergütungselemente durch gezielte Berücksichtigung der Besonderheiten in der Versorgungslandschaft.“

Kinder- und Jugendmedizin, Reform der Krankenhausfinanzierung

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.

Zur Begründung verweist die Regierung auf die jährliche Kalkulation der Fallpauschalen, der die tatsächlichen Behandlungskosten zugrunde gelegt würden. Dementsprechend würden auch erhöhte Personalkosten bei Kindern als Grundlage für die Fallpauschalen sowie auch höhere Vorhaltekosten aufgrund einer geringeren Auslastung von Fachabteilungen für Kinderheilkunde berücksichtigt.

"Im Ergebnis hat die Ausdifferenzierung der Vergütungen von stationären Leistungen für Kinder und Jugendliche mit 313 reinen Kinder-DRGs und sogenannten „Kindersplits“ für das Jahr 2020 inzwischen einen Grad erreicht, der dem Grunde nach einem gesonderten Vergütungssystem für stationäre Leistungen von Kindern entspricht", schreibt die Regierung.

Mit Kindersplits werde der Tatsache Rechnung getragen, dass Fälle im Kindesalter eine kürzere Verweildauer bei meist höheren Pflegekosten pro Tag aufweisen. Allein für das Jahr 2020 wurden insgesamt 25 neue Splits mit Bezug zum Kindesalter eingeführt, die erhöhte Behandlungskosten für Kinder berücksichtigen.

Pauschale Vergütungselemente als Alternative?

Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Empfehlung im Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit „Bedarfsgerechte Versorgung der Gesundheitsversorgung“, einer pauschalen Vergütung der Fixkosten in der pädiatrischen Versorgung außerhalb der DRGs, bewerte, verweist die Regierung darauf, dass das Gutachten keine ausdrückliche Empfehlung zur gesonderten Neugestaltung der Krankenhausfinanzierung für die Kinder- und Jugendmedizin enthalte. Sofern die Fragestellung auf die allgemeine Aussage des Sachverständigenrates Gesundheit jedoch Bezug nehme, wonach ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung eine Stärkung pauschaler Vergütungselemente durch gezielte Berücksichtigung der Besonderheiten in der Versorgungslandschaft wäre, so sei dies aus Sicht der Bundesregierung ein interessanter Ansatz, der im Zuge künftiger Reforminitiativen geprüft werde.

Schleswig-Holstein debattiert mit

Unter anderen hatte sich zuletzt die Opposition der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag für die Umstellung der Finanzierung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin weg von den Fallpauschalen hin zu einer sachgerechten und auskömmlichen Finanzierung ausgesprochen. Demgegenüber fordert die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und die Abgeordneten des SSW in einem Alternativantrag nicht ausdrücklich die Abschaffung der DRGs in der Kinder- und Jugendmedizin. Stattdessen verweisen sie auf den Vorschlag von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zur allgemeinen Überarbeitung der Krankenhausfinanzierung.