In einem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erläutert Spahn, dass sich Krankenhäuser derzeit mit einer kurzfristig nicht vorhersehbaren Erhöhung von Patientenzahlen, aber auch dem Ausfall von Pflegepersonal aufgrund eigener Infektion konfrontiert sehen können.
Die Personaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sehe bei stark erhöhten Patientenzahlen etwa wegen einer Epidemie vor, dass die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden müssen. Die Voraussetzungen für diese Ausnahmeregelung lägen aktuell bundesweit bis auf weiteres vor. Eine Sanktionierung finde in diesen Fällen nicht statt.
Über die konkrete Umsetzung finden noch Gespräche zwischen der DKG und dem GKV-Spitzenverband statt.